Schwerbehindertenausweis Antrag

Antrag auf Feststellung einer Behinderung

Mit diesem Antrag beantragen Sie beim ZBFS Bayern die Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX. Das ZBFS entscheidet über den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen und schickt Ihnen den Bescheid.

So geht es

  1. Angaben machen

    Gesundheitsstörungen, Ärztinnen und Ärzte, Kliniken. Befunde optional als Foto oder PDF. Etwa 10–15 Minuten, jederzeit unterbrechen – Ihre Eingaben bleiben gespeichert.

  2. Digital unterschreiben

    Am Ende unterschreiben Sie mit Maus oder Finger.

  3. Brief an das ZBFS

    Wir schicken Ihren Antrag an die zuständige Regionalstelle des ZBFS.

Voraussetzungen

Schritt 1 von 7

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