Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Mit diesem Antrag beantragen Sie beim ZBFS Bayern die Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX. Das ZBFS entscheidet über den Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen und schickt Ihnen den Bescheid.
So geht es
Angaben machen
Gesundheitsstörungen, Ärztinnen und Ärzte, Kliniken. Befunde optional als Foto oder PDF. Etwa 10–15 Minuten, jederzeit unterbrechen – Ihre Eingaben bleiben gespeichert.
Digital unterschreiben
Am Ende unterschreiben Sie mit Maus oder Finger.
Brief an das ZBFS
Wir schicken Ihren Antrag an die zuständige Regionalstelle des ZBFS.
Voraussetzungen
Schritt 1 von 7
Felder mit dem Hinweis „optional“ können Sie leer lassen. Alle anderen Felder sind erforderlich.
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