Feststellung einer Behinderung · ZBFS Bayern

Schwerbehindertenausweis Bayern

Antrag auf Feststellung einer Behinderung, eines Grades der Behinderung und von Merkzeichen nach § 152 SGB IX. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit seinen sieben Regionalstellen.

Privater Ausfüll- und Versandservice, keine Behörde und nicht mit dem ZBFS verbunden. Servicegebühr 39,99 € inkl. MwSt.; der Antrag beim ZBFS ist kostenlos und direkt über zbfs.bayern.de möglich.

Nur für Bayern: Wir bearbeiten ausschließlich Anträge von Personen mit Wohnsitz in Bayern. Wohnen Sie in einem anderen Bundesland, können wir Ihren Antrag nicht übernehmen; wenden Sie sich dann an das Versorgungsamt Ihres Bundeslandes.

Was wir für Sie übernehmen

Sie beantworten bei uns online verständliche Fragen zu Ihrer Person, Ihren Gesundheitsstörungen, Ihren Ärztinnen und Ärzten sowie zu bereits laufenden Verfahren. Aus Ihren Angaben füllen wir das amtliche ZBFS-Formular Nr. 1700 aus. Sie unterschreiben digital, wir drucken den Antrag samt Ihrer Unterlagen und senden ihn per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des ZBFS.

Was wir ausdrücklich nicht tun

  • Wir prüfen Ihren Antrag nicht inhaltlich und leisten keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
  • Wir schätzen den zu erwartenden Grad der Behinderung nicht ein und sagen keine Merkzeichen zu.
  • Wir haben keinen Einfluss auf die Entscheidung des ZBFS und beschleunigen die Bearbeitung nicht.
  • Wir sind keine Behörde und handeln nicht im Auftrag des ZBFS.

Wer den Service nutzen kann

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern.
  • Volljährig und geschäftsfähig, ohne gesetzliche Betreuung für diesen Antrag.
  • Staatsangehörigkeit eines Staates der EU oder des EWR.
  • Sie stellen einen Erstantrag oder einen Verschlimmerungsantrag zu einem bereits festgestellten Grad der Behinderung.

Ob diese Punkte auf Sie zutreffen, klären wir im ersten Schritt des Formulars, bevor Angaben zu Ihrer Gesundheit erfasst werden.

Wie der Ablauf aussieht

  1. Sie prüfen mit uns kurz die Voraussetzungen und wählen Ihren Regierungsbezirk.
  2. Sie füllen das Online-Formular aus, Schritt für Schritt und mit Pausen.
  3. Sie laden vorhandene Befunde und Bescheide hoch, falls Sie welche haben.
  4. Sie unterschreiben digital und bestätigen die Angaben.
  5. Wir übertragen alles in das ZBFS-Formular Nr. 1700 und versenden es per Post.
  6. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, danach die Rechnung über 39,99 € inkl. MwSt.
  7. Das ZBFS bearbeitet den Antrag und schickt Ihnen den Bescheid direkt zu.

Welche Angaben und Unterlagen nötig sind

  • Persönliche Daten, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit.
  • Ihre Gesundheitsstörungen mit Ursache, in eigenen Worten beschrieben.
  • Behandelnde Ärztinnen, Ärzte und Kliniken der letzten Jahre.
  • Optional: Befunde, Entlassungsberichte, Pflege- oder Rentengutachten, Schmerztagebuch, Sehtest oder Sprachaudiogramm.
  • Ihre E-Mail-Adresse für Bestätigung und Rechnung.

Bearbeitungsdauer und Bescheid

Der Versand durch uns erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktages nach Ihrer Unterschrift. Die anschließende Prüfung beim ZBFS dauert üblicherweise mehrere Monate, weil dort Befunde bei Ihren Ärztinnen und Ärzten angefordert und ärztlich bewertet werden. Rückfragen und der Bescheid kommen unmittelbar vom ZBFS an Sie.

Rechtsgrundlage

  • § 152 SGB IX – Feststellung von Behinderung, Grad der Behinderung, Merkzeichen.
  • §§ 151 ff. SGB IX – Regelungen für schwerbehinderte Menschen.
  • Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) – Grundsätze der Bewertung.
  • Zuständigkeit in Bayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Was unser Service kostet

Kostenübersicht
LeistungKosten
Unser Service: Ausfüllen des Formulars Nr. 1700, Aufbereitung der Unterlagen und Postversand39,99 € inkl. MwSt.
Feststellungsverfahren beim ZBFS Bayern (Prüfung, Bescheid, Ausweis)kostenlos

Die Servicegebühr enthält 19 % Mehrwertsteuer und wird in Rechnung gestellt, sobald Ihr Antrag erstellt und an den Druck- und Versanddienstleister übergeben wurde, zahlbar per Überweisung. Sie können den Antrag auch ohne uns kostenfrei selbst beim ZBFS stellen, online oder per Post über zbfs.bayern.de.

Häufige Fragen

Sind Sie das ZBFS oder eine Behörde?

Nein. Wir sind ein privater Dienstleister und weder eine Behörde noch mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verbunden oder von ihm beauftragt.

Muss ich für den Antrag bezahlen?

Nein. Der Antrag beim ZBFS ist kostenlos und kann jederzeit selbst kostenfrei über zbfs.bayern.de gestellt werden. Die Servicegebühr von 39,99 € inkl. MwSt. ist ausschließlich unser Entgelt für das Ausfüllen des Formulars Nr. 1700 und den Postversand.

Wann und wie muss ich bezahlen?

Sobald Ihr Antrag erstellt und an den Druck- und Versanddienstleister übergeben wurde, erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Die Zahlung erfolgt im Nachhinein per Überweisung, es ist keine Vorkasse und keine Kartenzahlung nötig.

Gilt der Service in ganz Deutschland?

Nein. Wir bearbeiten ausschließlich Anträge für Bayern, weil nur das ZBFS Bayern das Formular Nr. 1700 verwendet. Wohnen Sie in einem anderen Bundesland, wenden Sie sich bitte an das für Ihr Land zuständige Versorgungsamt.

Sagen Sie mir, welchen Grad der Behinderung ich erhalte?

Nein. Wir prüfen Ihren Antrag nicht inhaltlich, geben keine Einschätzung zum zu erwartenden Grad der Behinderung ab und haben keinen Einfluss auf die Entscheidung. Über den Grad der Behinderung und die Merkzeichen entscheidet allein das ZBFS.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung beim ZBFS dauert in der Regel mehrere Monate, je nach Regionalstelle und nachzufordernden Befunden. Den Bescheid erhalten Sie direkt vom ZBFS per Post, nicht von uns.

Erhalten Sie meinen Bescheid oder meine Gesundheitsdaten weiterhin?

Der Bescheid geht ausschließlich an Sie. Ihre Angaben verwenden wir nur, um den Antrag auszufüllen und zu versenden. Angehängte Unterlagen löschen wir 30 Tage nach dem Versand.

Antrag jetzt starten

Sie können jederzeit unterbrechen und später weitermachen. Die Zahlung erfolgt erst, nachdem Ihr Antrag an den Druck- und Versanddienstleister übergeben wurde.